VVG - Das Versicherungsvetragsgesetz
Wer eine Leistung kauft, auch wenn es sich um eine Versicherung handelt, schließt einen Vertrag ab. Verträge sind gesetzlich streng geregelt. Im Versicherungsvertragsgesetz jedoch gab es bis Ende des Jahres 2007 jede Menge Klauseln zugunsten der Versicherer und zum Nachteil des Versicherungsnehmers.Versicherer hatten die Möglichkeit, geschickte Klauseln einzuarbeiten. Kunden empfanden Beratungsgespräche im Nachhinein oftmals als undurchsichtig und ärgerten sich über wichtige Einschränkungen, die bei Vertragsabschluss einfach verschwiegen wurden. Von diesen Einschränkungen erfuhr der Versicherungsnehmer oftmals erst bei Zusendung der Versicherungspolice, welcher die Vertragsbedingungen, die auch eventuelle Einschränkungen von fälligen Versicherungsleistungen beinhalteten, angeheftet waren.
Für Verbraucher eine undurchsichtige Geschichte, zumal Versicherer grundsätzlich davon ausgehen können, dass der Kunde sich im Tarifdschungel und den Formulierungen nicht zurechtfindet. Grundsätzlich achtet der Kunde auf die Höhe der Beiträge, auf die Versicherungssumme im Fall der Fälligkeit der Leistung und auf die Laufzeit.
Von Einschränkungen bei Fälligkeit der Versicherungsleistung seitens des Versicherers erfuhr der Kunde bisher grundsätzlich erst im Nachhinein.
Nun wurde das VVG zum 1. Januar 2008 geändert, allerdings lagen die gesetzlichen Veränderungen bereits im letzten Quartal von 2007 vor und mussten strikt beachtet werden.
Finanzdienstleister haben nun die Pflicht, das Beratungsgespräch schriftlich zu dokumentieren. In der Dokumentation müssen sie nachweisen können, dass der Kunde umfassend informiert wurde und ihm sämtliche relevanten Vertragsbestandteile überreicht wurden. Zu diesen Vertragsbestandteilen gehören nun auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen, die jetzt bereits vor der Unterschrift des Kunden überreicht werden müssen. Ohne eine solche Dokumentation hat der Kunde jetzt Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er nicht wahrheitsgemäß informiert wurde.
Wichtige Änderungen gab es auch bezüglich des Widerufs und der Kündigungsbestimmungen. Der Kunde hat grundsätzlich nun das Recht, eine Versicherung vor Vertragsablauf zu kündigen. Dies war zwar bisher auch problemlos möglich, jedoch mussten häufig noch Beiträge bis zum Ablauf des Versicherungsjahres gezahlt werden und die Kündigung wurde somit erst zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres anerkannt.
Die VVG Reform kann von Kunden im Internet nachgelesen werden.
Mehr zu VVG - Das Versicherungsvetragsgesetz
Der Artikel VVG - Das Versicherungsvetragsgesetz in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 12.02.2008 um 15:22 Uhr geschrieben und vom Autor David Unzicker d.unzicker
fondsfinanz.de verfasst.
