Umzug Angebote

Sie wollen billiger in Wohnungen mit Fußbodenheizung umziehen und auch einiges an Angebote für den Umzug einholen, dann sollten sie sich dafür äußerst bemühen um eine Wohnung kostengünstige zu bekommen. Sie sollte alle Aspekte bekommen, somit können sie billiger umziehen. Unter die Lupe zu nehmen ist beispielsweise das Thema Makler.
Der Mieter muss nach § 2 Wohnungsver­mittlungsgesetz keine Maklergebühr zahlen, wenn:
die vermittelte oder nachgewiesene Wohnung eine Sozialwohnung ist, auch wenn der Mieter keinen Wohnberechtigungsschein hat. Für andere preisgebundene Wohnungen darf ebenfalls keine Vermittlungsprovision ver­langt werden, solange ein Belegungsrecht besteht. Das gilt auch, wenn die Gemein­de dieses Recht nicht ausübt
durch den Mietvertrag das Mietver­hältnis über dieselbe Wohnung lediglich fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird
der Wohnungsvermittler selbst Eigen­tümer, Mieter oder Vermieter der Woh­nung ist
Der Vermieter darf sich auch im Mietver­trag keine "Einzugspauschale" oder "Schreibgebühren" versprechen lassen. Der Vermieter selbst hat auch keinen Anspruch auf Zah­lung eines Geldbetrages, den der Woh­nungssuchende ganz allgemein (z.B. in einer Annonce als Belohnung) verspro­chen hat.
Dem bisherigen Mieter steht ebenfalls kein Provisionsanspruch zu. Das gilt auch,
wenn er als Mitarbeiter für die Maklerfir­ma tätig wird.
Außerdem verbietet das Gesetz dem Makler in zwei weiteren Fällen, eine Pro­vision zu kassieren: wenn er Verwalter der Wohnung ist und wenn er mit dem Vermieter, dem Eigentümer oder dem Verwalter rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
Dies alles ist zu beachten, wenn Sie billiger umziehen möchten und dafür Umzug Angebote einholen. Denn so kann der Umzug ohne Belastungen und unkompliziert, stressfrei und mit Freuden über die Bühne gebracht werden.
Nick Lavacca

Mehr zu Umzug Angebote

Der Artikel Umzug Angebote in der Kategorie Immobilien, wurde am 15.07.2008 um 11:23 Uhr geschrieben und vom Autor nicola Lavacca nesta123gmx.net verfasst.