zulagen
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Die staatlichen Zulagen in Höhe von 154 Euro pro Jahr für Erwachsene und 185 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind kann man in Anspruch nehmen, wenn man mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens in einen Riester-Sparvertrag, -Fonds oder –Rentenversicherung einbezahlt.
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