arbeitsrecht

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Sollte auch diese nichts bewirken, dann kann er mit Hilfe eines Anwalts der sich im besten Fall auf die Thematik Arbeitsrecht spezialisiert hat einen Erlass einer einstweiligen Anordnung erwirken durch den die Fakultät aufgefordert wird zu belegen das die vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft sind.

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