Sicherheit im Auto
Einer der wichtigsten Aspekte beim Autofahren sollte immer die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer sein. Sobald Autos und Busse aus den Garagen geholt werden, sollten einige Sicherheitshinweise, die man in der Fahrschule gelernt hat, befolgt werden. Da man sich nicht immer auf die freiwillige und selbstlose Hilfe anderer verlassen, aber trotzdem im Notfall geholfen werden kann, wurden viele Sicherheitsvorschriften gesetzlich reguliert. So ist das Mitführen eines Verbandskasten nach Deutscher Industrie Norm (DIN) 13164 im Paragraphen 35h der Straßenverkehrszulassungsordnung - kurz: StVZO - vorgeschrieben. Fahrzeuge, die mehr als 22 Fahrgäste transportieren können, müssen sogar zwei Verbandskästen mitführen, um im Notfall helfen zu können. Kraftomnibusse müssen nach §35g einen Feuerlöscher, wenn es Doppeldeckerbusse sind sogar zwei Feuerlöscher mitführen, die sich in der Nähe des Fahrersitzes befinden müssen. Die DIN 13164 ist seit kurzem mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Ist dieses Abgelaufen, kann der Fahrzeugführer oder -halter jedoch nicht dafür bestraft werden, da er lediglich dazu verpflichtet ist, einen Verbandskasten mitzuführen. Es ist aber anzuraten, den Verbandskasten selbständig zu überprüfen und gegebenenfalls altes Material auszutauschen. In einem nach oben genannter Norm gestalteten Verbandskasten müssen eine Erste-Hilfe-Broschüre, eine Schere, Mullbinden, Dreiecktücher, Einmalhandschuhe, Pflaster, Verbandspäckchen, Kompressen, Verbandtücher und eine Rettungsdecke vorhanden sein. Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse, im Interesse Ihrer Kinder, Gatten und der anderen Verkehrsteilnehmer darauf, dass Sie vorm Verlassen Ihrer Fertiggaragen über die nötigen Sicherheitsutensilien verfügen, um schnell Erste Hilfe leisten zu können! Gute Fahrt!Mehr zu Sicherheit im Auto
Der Artikel Sicherheit im Auto in der Kategorie Auto / Motorrad, wurde am 18.10.2007 um 16:07 Uhr geschrieben und vom Autor Andreas Mettler presse
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