Riester-Rente: Wohneigentum mit Riester-Förderung?



Die Riester-Rente soll künftig auch bei der Eigenheimfinanzierung einsetzbar sein und dadurch einen Ausgleich zur viel diskutierten Abschaffung der Eigenheimzulage bieten. Hat der Anleger einer Riester-Rente vor, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, so könnte er hierfür künftig realistisch die Riester-Zulagen einsetzen. Diese Möglichkeit soll zum Kriterium für die Wahl der Art des Riestervertrags werden.

Die bisherige "Wohnvariante" sieht nach den Riester-Regeln vor, dass Wohnungskäufer einen Betrag zwischen mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro zinsfrei aus seinem Riesterkonto entnehmen darf. Diese Entnahme soll dann in monatlich gleichen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden.

Die neuen Regelungen stehen zwar noch nicht genau fest, aber die Koalitionsparteien haben sich aber bereits am 12. November 2007 auf einige Schlüsselpunkte geeinigt. Das endgültige Wohn-Riester-Gesetz soll Mitte dieses Jahres verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1. Januar gelten. Folgende Regelungen sind im Gespräch:

• Maximal 75 Prozent des angesparten Kapitals dürfen für die selbstbewohnte Immobilie verwendet werden
• Das entnommene Kapital muss nicht zurückgezahlt werden
• Begünstigt sind die Anschaffung oder der Bau selbstgenutzter Immobilien
• Auch Tilgungsleistungen sind mit dem Riester-Kapital einschließlich Zulagen und Steuerabschlägen möglich. So können drei Viertel des Riester-Kapitals in der Auszahlungsphase verwendet werden, um z.B eine selbstgenutzte Wohnung abzuzahlen.
• Der Riester Sparer muss mindestens 20 Jahre in seinem Eigenheim gewohnt haben.
• Der Riester Sparer kann wählen, ob er über einen Zeitraum von 25 Jahren die nachbelagerte Besteuerung zahlt oder lieber eine Einmalzahlung der Steuer leistet.

Darüber hinaus muss sich das selbstbewohnte Eigentum in Deutschland befinden, damit das Geld der Riester-Rente für den Bau eingesetzt werden kann. Eine endgültige Entscheidung bleibt hier allerdings abzuwarten, da die EU-Kommissionn hierin einen Verstoß gegen das europäische Recht sieht.

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Der Artikel Riester-Rente: Wohneigentum mit Riester-Förderung? in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 10.01.2008 um 18:23 Uhr geschrieben und vom Autor Mark Lauterwein marklauterweinhotmail.de verfasst.