Riester-Rente: Riester-Vertrag im Nachlass
Hauptsächlich dienen Riester-Verträge der eigenen Altersvorsorge und sind deshalb für den Sparer selbst gedacht. Einzige Ausnahme stellt hierbei allerdings der Ehepartner dar, der mit dem Sparer bis zu seinem Tod verheiratet gewesen ist. Wird das Riester-Geld an Verwandte vererbt, müssen die staatlichen Zulagen zurückbezahlt werden und der Restbetrag wird zudem geringfügig versteuert.Der Ehepartner kann das Riester-Kapital ohne Rückzahlungsverpflichtung erben, wenn er dieses auf eine eigene
Riester-Rente überträgt. Keine Rolle spielt hierbei, ob der Ehepartner bereits einen Riester-Vertrag besitzt oder selber förderberechtigt ist. Er kann das ererbte Riester-Kapital in einem neuen eigenen Vertrag einfach fortführen.
Generell erhalten also die Erben des verstorbenen Riester-Sparers das angesammelte Geld aus dem Banksparplan. Bedingung ist jedoch, dass verstorbene Riester Sparer nicht bereits die sogenannte Restverrentungsphase erreicht hatte. Diese beginnt mit dem 58. Geburtstag löst den Banksparplan durch eine Rentenversicherung ab, die dem Sparer eine lebenslange Rente garantiert. Nach dem 58. Geburtstag ist eine Vererbung aus dieser lebenslangen Rente allerdings nicht mehr möglich.
Stirbt der Riester-Sparer bereits in den ersten Jahren der Restverrentungsphase, so wird es aus der Rentenversicherung kaum Geld für die Erben geben. In der Regel werden die Kosten für den Abschluss einer Rentenversicherung auf die ersten fünf Jahre verteilt. Im Allgemein kommt es außerdem auf die eingegangenen Bedingungen der Rentenversicherung ein. So kann der Riester-Sparer auf jegliche Todesfallleistung verzichten.
In diesem Zusammenhang kann der Sparer auch eine Rentengarantiezeit bei der Riester Rente vereinbaren. Beträgt diese zum Beispiel fünf Jahre, so wird auch bei Tod nach Rentenbeginn über den festgelegten Zeitraum eine Rentenzahlung an den Ehepartner geleistet. Wer allerdings bei der Altersvorsorge einen Todesfallschutz vereinbaren möchte, der sollte besser eine separate Risikolebensversicherung abschließen.
Zusammenfassung: Bei einem Riester-Fondssparplan und einem Riester-Bankssparplan fällt das angesparte Kapital in den Nachlass. Bei einer Rentenversicherung kommt es grundsätzlich immer auf die Bedingungen an. Nur Ehepartner können das angesparte Riester-Konto abzugfrei im Todesfall des Ehepartners auf eine eigene Riester-Rente
ubertragen lassen.
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Der Artikel Riester-Rente: Riester-Vertrag im Nachlass in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 09.01.2008 um 19:27 Uhr geschrieben und vom Autor Mark Lauterwein marklauterwein
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