Riester-Rente: Können Studenten und Arbeitslose eine Förderung beanspruchen?

Eine Riester-Rente kann grundsätzlich jeder erhalten, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Dieser Kreis besteht aus Arbeitsnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Kindererziehende (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes) sowie Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversorgung.

Darüber hinaus können aber auch Studenten und Arbeitslose die Riester-Rente erhalten. Studenten, die einen Riester-Vertrag abschließen wollen, müssen allerdings erst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben. Das Riester-Gesetz schreibt hierbei jedoch nicht vor, wie lange ein Riester-Sparer im Jahr sozialversicherungspflichtig sein muss. Demzufolge reicht sogar ein einzelner Tag aus.

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können Riester-Zulagen beanspruchen. Während ihrer Arbeitslosigkeit lassen sie den Riester-Vertrag entweder ruhen oder sie zahlen wegen der Zulagen weiter ein.

Sogenannte Minijobs (geringfügig Beschäftigte) sind grundsätzlich für den Arbeitnehmer sozialabgabenfrei, sofern das Entgelt von 400 Euro im Monat nicht überschritten wird. Voraussetzung für eine staatliche Zulage ist jedoch, dass auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. So kann ein Minijobber die Riester-Förderzulage erhalten, wenn er freiwillig einen kleinen Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Diese besondere Regelung gestaltet sich folgendermaßen: im Allgemeinen muss der Arbeitsgeber 15% des Gehalts des Arbeitnehmers für die Rentenversicherung abführen. Zusätzlich dazu kann der Minijobber 4,9% seines Lohns beitragen, so dass zusammen die Summe zur gesetzlichen Rentenversicherung (19,9% in 2008) erreicht ist. Unerlässlich ist hierbei das Bestehen eines echten Arbeitsverhältnisses, denn jegliche Scheinarbeitsverhältnisse sind natürlich Betrug!

Zusammenfassend können die folgenden Regelungen aufgeführt werden:

Geförderte Personen sind:

• Grundsätzlich der obige Personenkreis, nicht aber Selbstständige
• Wehr- und Zivildienstleistende
• Geringfügig Beschäftigte z.B. Minijobber
• Ehepartner, die nicht dauernd getrennt leben, auch wenn nur ein Ehepartner die Voraussetzungen erfüllt.

Nicht geförderte Personen sind:

• Freiwillig Rentenversicherte
• Minijobber mit Versicherungsfreiheit
• Nicht versicherungspflichtige Selbstständige

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Der Artikel Riester-Rente: Können Studenten und Arbeitslose eine Förderung beanspruchen? in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 15.01.2008 um 17:27 Uhr geschrieben und vom Autor Mark Lauterwein marklauterweinhotmail.de verfasst.