Neues Gesetz (VVG) erweitert das Leistungsangebot der Autoversicherung
Neues Gesetz (VVG) erweitert das Leistungsangebot der AutoversicherungMit der Einführung des Rechtschutzversicherungsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 ensteht eine günstigere Rechtslage für Kfz Halter. Das Gesetz bedeutet eine Erweiterung des Leistungsangebots ohne dass die Beiträge erhöht werden. Allerdings fallen bestehende Versicherungsverträge in Deutschland noch bis Ende 2008 in den Anwendungsbereich des alten Gesetzes. Nur für denjenigen, die ihre Autoversicherung jetzt wechseln, wird das VVG allerdings sofort gelten.
Das VVG ist für den Versicherungsvertrag die wichtigste Rechtsgrundlage. Es gilt noch vor den allgemeinen Rechtsvorschriften und ergänzt diese. Mit dem neuen VVG Recht werden Autofahrer von zahlreichen Vorteilen profitieren, wie z.B bei der Schadensregulierung. Abgeschafft wird auch das "Alles-oder -Nichts-Prinzip" bei grob fahrlässig verursachten Schadenfällen, denn in Zukunft wird die Schwere des Verschuldens in jedem Fall nachgeprüft und angemessen beachtet.
Fährt ein Autofahrer beispielsweise über eine rote Ampel, wäre nach alter Rechtslage der Versicherungsschutz wegen grob fahrlässigen Verhaltens automatisch ausgeschlossen gewesen. Mit der neuen Regelung hat der Fahrer bessere Karten, denn das Verschulden wird in jedem Einzelfall geprüft. Wer risikofreudig über die rote Ampel fährt nur weil er es eilig hat, muss damit rechnen, dass sich an der bisherigen Bewertung wenig ändert. Kann der Fahrer jedoch beweisen, dass ihn etwas kurzfristig abgelenkt und er deswegen das Rotlicht übersehen hat, kann er mit einer geringeren Schuldzuweisung rechnen.
Im neuen Gesetz wird besonders Wert auf die Transparenz von Informationen gelegt und die Informationspflichtenverordnung bestimmt, was die Versicherungsunternehmen dem Kunden mitteilen müssen. Zu den wesentlichen Änderungen gehört auch, dass der Kunde bereits bei Abschluss der neuen Autoversicherung alle Vertragsunterlagen vorweisen muss, währens es momentan noch genügt, wenn die sämtliche Dokumente später mit dem Versicherungschein zugesendet werden. Ab nächstem Jahr müssen jedoch alle Unterlagen beim Versicherungsunternehmen eingetroffen sein, bevor die Widerrufsfrist und damit das Rücktrittsrecht abgelaufen ist.
Zuletzt räumt das Gesetz mit einer Besonderheit des Versicherungswesens auf. Bisher können Versicherungsunternehmen die Klagefrist, innerhalb der man seine Ansprüche geltend machen muss, einseitig auf sechs Monate verkürzen. Künftig wird das nicht gehen: ab 2008 gilt eine grundsätzliche Verjährungsfrist von drei Jahren für neue Policen.
Mehr zu Neues Gesetz (VVG) erweitert das Leistungsangebot der Autoversicherung
Der Artikel Neues Gesetz (VVG) erweitert das Leistungsangebot der Autoversicherung in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 19.12.2007 um 11:47 Uhr geschrieben und vom Autor Mark Lauterwein marklauterwein
hotmail.de verfasst.
