Kredit: die SCHUFA

SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Diese Einrichtung hat in Deutschland die Aufgabe, Angaben zur Kreditwürdigkeit von Personen zu geben. Sie speichert Daten über Kredite, Leasingverträge usw. und auch Negativmerkmale wie geplatzte Schecks oder Wechsel, Verzug bei Kredittilgungen, Gehaltspfändungen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide finden hier einen Eintrag. Im Allgemeinen werden die Daten jedoch nicht länger als fünf Jahre gespeichert.

Ohne die SCHUFA wäre es zum Beispiel nicht möglich, innerhalb von Minuten per Internet einen Handyvertrag abzuschließen, Bücher oder DVDs auf Rechnung zu bestellen oder zeitnah einen Kredit genehmigt zu bekommen. Jeder Vertragspartner der SCHUFA zahlt pro eingeholte Auskunft einen bestimmten Betrag. Die SCHUFA erbringt so eine wichtige Dienstleistung im Hinblick auf eine schnelle und sichere Kreditvergabe an ihrer Vertragspartner. In diesem Zusammenhang informiert sie ihre Vertragspartner über die bisherige Kreditbiografie der Kunden und berechnet mit statistisch-mathematischen Verfahren eine Wahrscheinlichkeit für die Rückzahlung des Kredits. Dabei werden auch komplexe Scoring-Verfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden herangezogen.

Seit Mai 2006 melden die Vertragspartner der SCHUFA im Rahmen der Merkmale "Anfrage Kreditkonditionen" beziehungsweise "Anfrage Immobilienkreditkonditionen bereits, wenn sich ein Bürger auch nur nach den Konditionen für einen Kredit erkundigt. Die Anfragemerkmale werden ein Jahr lang gespeichert, sind aber für die Vertragspartner der SCHUFA nicht sichtbar. Aber wer erst einmal einen online Kredit
Anbieter mittels einer Portalseite vergleicht, kann dies unverbindlich tun, ohne dass die SCHUFA davon erfahren wird.

In der Datenbank der SCHUFA sind Details von über 60 Millionen Bürgern gespeichert. Hierzu zählen neben Namen und Adresse auch verschiedene Bankdaten und Bankverbindungen (Girokonten, Kreditkarten, Leasingverträge oder Versandhandelskonten).
Bei einer unverständlichen Ablehnung von Kredit empfiehlt es sich jedoch, eine Selbstauskunft bei der SCHUFA (zulässig nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz) einzuholen, um ganz sicher auszuschliessen, dass man eventuell Opfer einer Fehleingabe geworden ist. Im Rahmen der Elektronisierung kann man mittlerweile die gespeicherten Daten auch mit einem direkten Online-Zugang der SCHUFA in Erfahrung bringen.

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Der Artikel Kredit: die SCHUFA in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 07.02.2008 um 14:33 Uhr geschrieben und vom Autor Mark Lauterwein marklauterweinhotmail.de verfasst.