Informationen zur Kündigung der Teilkaskoversicherung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die Teilkaskoversicherung zu kündigen. Das erste und wohl am häufigsten gewählte Verfahren ist die schriftliche Einreichung der Kündigung bei dem Versicherungsunternehmen. Die Kündigung muss dabei spätestens bis zum 30. November eingereicht worden sein, da die Kündigungsfrist meist vier Wochen beträgt und die meisten Versicherungsunternehmen nur zum Ende des Jahres eine Kündigung zulassen.In einem Schadensfall hat der Besitzer des Wagens ein so genanntes Kündigungsrecht, welches es ihm erlaubt, die Versicherung sofort zu kündigen. Allerdings fordern die meisten Versicherungen dann trotzdem bis zum Ende des Jahres die Beiträge. Es ist also logischer, wenn man die Versicherung immer erst am Ende des Jahres kündigt.
Eine andere Möglichkeit hat der Fahrzeughalter, wenn er bei der nächsten Prämienberechnung feststellt, dass die Versicherung die Beiträge erhöht hat. In so einem Fall hat der Besitzer des Fahrzeugs ein Sonderkündigungsrecht, welches bis zu vier Wochen nach Erhalt der Rechnung gültig ist.
Worauf jeder bei einer Kündigung der Teilkaskoversicherung achten sollte ist, dass man sich bei einer persönlichen Überbringung den Eingang der Kündigung bestätigen lässt. Erst damit kann man sich sicher sein, dass die Versicherung keine rechtmäßigen Probleme machen kann, denn so ist die Kündigung fristgerecht angekommen. Beim Postweg empfiehlt es sich, ein Einschreiben zu verwenden um auch hier den sicheren Eingang der Kündigung bestätigt zu wissen.
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Der Artikel Informationen zur Kündigung der Teilkaskoversicherung in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 02.01.2008 um 10:04 Uhr geschrieben und vom Autor Sören Stern Soeren.Stern
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