Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Generell versteht man unter einem Weihnachtsgeld eine Extrazahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit dem Novembergehalt überwiesen. Einen generellen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht, denn dieser Anspruch muss vorher festgelegt sein. In einigen Fällen wird ein fester Betrag gezahlt, andere Gratifikationen richten sich nach Betriebszugehörigkeit oder werden prozentual nach einem bestimmten Schlüssel ausgezahlt.

Zum einen gibt es staatliche Regelungen, die für den öffentlichen Dienst die Zahlung und auch die Höhe des Weihnachtsgeldes festlegen. Zum anderen wird das Weihnachtsgeld in Tarifverträgen festgelegt. Diese gelten dann bis zum Ende des Tarifvertrags. Wenn es sich um einen speziellen Tarifvertrag handelt, der lediglich für bestimmte Bundesländer gilt, so ist die Weihnachtsgeldregelung in derselben Branche in anderen Bundesländern nicht anwendbar.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld wird in den meisten Fällen im Arbeitsvertrag festgelegt. Da nicht für alle Betriebe der Tarifvertrag gilt, ist es hier dem Arbeitgeber überlassen, ob er eine Weihnachtsgratifikation zahlt oder nicht. Ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag festgelegt, kann er nur durch eine sogenannte Änderungskündigung geändert werden. Ansonsten ist das Weihnachtsgeld Gegenstand des Arbeitsvertrags und damit genauso bindend wie die wöchentliche Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt und die Urlaubstage. Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld, ohne dies im Arbeitsvertrag festzuhalten und ohne sich die Option des Widerspruchs offenzuhalten, kann daraus ein genereller Anspruch auf Weihnachtsgeld entstehen.

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Der Artikel Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? in der Kategorie Arbeit / Beruf, wurde am 28.07.2008 um 13:09 Uhr geschrieben und vom Autor Silvia Kühn kuehntrendmile.com verfasst.