Freistellungsfreibeträge – zu beantragen über einen Freistellungsauftrag
Wenn man Geld sparen möchte und hierfür beispielsweise ein altbewährtes übliches Sparbuch einsetzen will, dann erhält man in der Regel Zinsen für das ersparte Geld. Diese Zinsen müssen versteuert werden, sprich auf die Rendite sind Steuern zu zahlen. Allerdings kann man einen jährlichen Freibetrag beantragen, der gesetzlich festgelegt ist. Solange man also zinsmäßig unter diesem Betrag verbleibt, hat man auch keine Steuern auf die Erträge zu zahlen. Die sogenannten Freistellungsfreibeträge sind über einen Freistellungsauftrag, der einem in der Regel vom entsprechenden Finanzmanager bzw. Finanzberater übergeben wird, zu beantragen und müssen beim Finanzamt beantragt werden. Alle Erträge, die sich über diesem Betrag befinden, werden sodann steuerlich angezapft und man hat hier etwaige Steuern zu zahlen. Selbstverständlich wird einem kaum etwas geschehen, wenn man monatlich 20,00 € auf ein Sparbuch einzahlt, denn diese Beträge werfen keine solch hohen Renditen ab, dass man über diesen Freibetrag kommt, wenn man jedoch alle paar Monate ein paar Tausend Euro auf das Sparbuch einzahlt, dann sollte man diesen Freistellungsauftrag schon stellen. Die Freistellungsfreibeträge sind gesetzlich festgelegt und werden im Falle von Eheleuten selbstverständlich verdoppelt. Genauere Informationen hierzu findet man im Internet, man ist also nicht auf sich ganz allein gestellt. Auch die entsprechenden Berater können selbstverständlich Auskunft erteilen.Mehr zu Freistellungsfreibeträge – zu beantragen über einen Freistellungsauftrag
Der Artikel Freistellungsfreibeträge – zu beantragen über einen Freistellungsauftrag in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 20.05.2008 um 09:47 Uhr geschrieben und vom Autor Jan Richter j.richter
trendmile.com verfasst.
