Einstiegsgeld


Das Einstiegsgeld kann es arbeitslosen Alg2 Empfängern ermöglichen, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen und somit den Status des Hartz IV Empfängers zu verlassen. Allerdings muss man in diesem Fall voll und ganz hinter seinem Konzept stehen, eine Gründung, einzig um nicht mehr Arbeitslos zu sein, wird kaum erfolgreich verlaufen.

Einstiegsgeld kann bei der ARGE beantragt werden. Voraussetzung ist, dass man Alg2 Empfänger ist und eine selbstständige Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter aufnehmen möchte. Die Antragsformulare für das Einstiegsgeld erhält man bei der ARGE, hier sollte man darauf achten, dass der Tag der Antragsstellung auf dem Formular vermerkt wurde. Diesen Antrag auf Einstiegsgeld muss man gewissenhaft ausfüllen, des Weiteren benötigt man ein Geschäftskonzept mit Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung wird beispielsweise von den Handelskammern ausgestellt, nach dem sie das Konzept geprüft haben. Fällt dieser Bericht positiv aus, ist das eine der Grundvoraussetzung für die Bewilligung vom Einstiegsgeld.

Darüber hinaus muss man neben dem Antragsformular und dem Konzept mit Tragfähigkeitsbescheinigung Unterlagen vorweisen, die die eigenen Qualifikationen bestätigen, ein Lebenslauf und eventuell weitere Dokumente, die die ARGE fordert. Die ARGE prüft dann, ob sie das Einstiegsgeld bewilligen. Gesetzlichen Anspruch hat man allerdings nicht auf das Einstiegsgeld.

Wenn das Einstiegsgeld bewilligt wurde, hängt die Höhe davon ab, wie lange man arbeitslos war und wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist. Als Richtwert kann man davon ausgehen, dass man das bisherig bezogene Alg2 plus die Hälfte davon als Einstiegsgeld erhalten wird. Die Dauer der Einstiegsgeld-Zahlung ist auf 24 Monate begrenzt, doch meist werden nur sechs Monate bewilligt, eine Weiterbewilligung des Einstiegsgeld ist aber auf Antrag möglich.

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Der Artikel Einstiegsgeld in der Kategorie Arbeit / Beruf, wurde am 28.07.2008 um 12:11 Uhr geschrieben und vom Autor Paul Meier artikelunternehmenswelt.de verfasst.