Die UVBD informiert – Freibeträge nutzen?
Sollten Sie außergewöhnliche Belastungen haben, können Sie diese durch einen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt auf Ihrer Steuerkarte eintragen lassen. Daher überlegen Sie, ob solche Kosten auf Sie zukommen, die dann durch Eintragung des jeweiligen Freibetrags sofort geltend gemacht werden können. In der Regel bekommen Sie diese Vergünstigungen erst nach Abgabe und Zusendung des Steuerbescheids wieder, jedoch gewähren Sie dabei unserem Staat ein zinsfreies Darlehen, welches in der umgekehrten Reihenfolge schöner zu betrachten wäre. Bei den Freibeträgen unterscheidet man zwischen Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge sowie unbeschränkte Freibeträge. Zu diesen Belastungen gehören z. B. ein zweiter Wohnsitz, langer Arbeitsweg, Unterhaltsleistungen, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel oder extreme krankheitsbedingte Leistungen, die Pauschbeträge von 600,00 EUR übersteigen. Unter Werbungskosten versteht man jene Kosten, die durch berufsbedingte Situationen entstehen. Dazu gehören Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Dienstreisen inkl. Hotel, Arbeitskleidung sowie Arbeitsmittel (Fachliteratur, Personal-Computer). Wichtig: Die 600,00 EUR werden nur anerkannt, wenn diese zusätzlich über die Pauschale von 920,00 EUR reichen. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Aufwendungen, die krankheitsbedingt entstehen, d. h., für Kuraufenthalte, Pflegekosten für Angehörige etc. Oder auch Kinderbetreuungskosten, wenn diese den Betrag von 1.548,00 je Kind übersteigen. Unbeschränkte Freibeträge gelten z. B. für Behinderte oder Hinterbliebene oder bei negativen Einkünften. Hier kommt das 600,00 EUR Gesetz nicht zum tragen. Zu den Sonderausgaben zählen z. B. Unterhaltsleistungen, Spenden sowie die Kirchensteuer. In einem laufenden Geschäftsjahr kann man die Freibeträge bis zum 30. November eintragen lassen! Weitere Informationen finden Sie unter: UVBD - Unabhängige Verbraucherberatung DeutschlandMehr zu Die UVBD informiert – Freibeträge nutzen?
Der Artikel Die UVBD informiert – Freibeträge nutzen? in der Kategorie Politik / Wirtschaft, wurde am 04.10.2007 um 07:59 Uhr geschrieben und vom Autor M. Petzoldt webmaster
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