Die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber die Beiträge an die gesetzlichen Krankenversicherung, die Pflegepflichtversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung ab. Diese Beiträge teilen sich in der Regel der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur hälfte. Auf der monatlichen Lohn und Gehaltsabrechnung wird der einbehaltene Arbeitgeberanteil ausgewiesen.
Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer die freie Wahl, sprich kann sich diese selbst aussuchen. Aber kann ein Arbeitnehmer bzw. Angestellter auch eine private Krankenversicherung abschließen? Eine solche private Krankenversicherung bietet immerhin viele Vorzüge, die man als gesetzlich Versicherter nicht erhält. Als gesetzlich Versicherter kann man zusätzlich zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzkrankenversicherung für die Zähne, das Zweibettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerleistungen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder die Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese Beiträge sind aber ein zusätzlicher Nettoaufwand ohne Arbeitgeberzuschuss. Der Beitrag muss zusätzlich aufgebracht werden. Im Leistungsfall kommen dem Versicherten diese Mehrleistungen zugute, wenn er zum Beispiel einen Krankenhausaufenthalt hat oder Zahnersatz benötigt.
Wann kann ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherungwechseln? Antwort: Wenn der Versicherte die Einkommensgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, drei Jahre zuvor überschritten hat. Das Jahresbruttoeinkommen eines Angestellten muss 2008 über 48.150 € liegen, damit ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich ist. Dazu werden im Grunde alle wiederkehrenden Leistungen des Arbeitgebers angerechnet, auch das 13. oder 14. Monatsgehalt. Seit 2007 muss aber die Versicherungspflichtgrenze zuvor 3 Jahre überschritten sein. Kommt ein Arbeitnehmer aus dem Ausland, so wird auch das Einkommen aus dem Herkunftsland angerechnet.
Eine Alternative zur Überbrückung ist die Anwartschaft oder Option auf private Krankenversicherung. Sie macht aber nur dann Sinn, wenn absehbar ist das man die Bedingungen in Zukunft erfüllen wird, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Ein PKV Vergleich liefert Perspektiven für die richtige Private Krankenversicherung.
Spielt Geld keine Rolle, so kann der gesetzlich Versicherte auch mit seiner gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren statt des Sachleistungsprinzips wählen. Dazu bieten die Privaten Krankenversicherungen entsprechende Tarife an. Die Kosten sind allerdings sehr hoch, denn der Tarif muss für ambulante und Zahnleistungen abgeschlossen werden. Kommt dann das 1 oder 2 Bettzimmer noch hinzu liegt der monatliche Beitrag schnell bei über 100,00 €.
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Der Artikel Die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 16.06.2008 um 08:01 Uhr geschrieben und vom Autor Dean Verkühlen info
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