Die 1 Euro GmbH

Ziel der Bundesregierung ist es den Gründungsmitgliedern dieses zu erleichtern. Die angestrebte Gründung einer GmbH sollte mit 1'nem € realisierbar sein. Bisher bedurfte es für die GmbH-Gründung ein Gundkapital von wenigstens 25t Euro. Wie die Presse anmerkte besteht eine Übereinstimmung in der Bundesregierung und eine darauf ausgerichtete Reform soll im Bundestag beschlossen werden. Die in Deutschland oft verwandte Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll versus der britischen Limited besser gemacht werden. Die Ursache für die Entscheidung der Bundesregierung das Stammkapital auf 1nen Euro zu ändern ist der die niedrige Zahl der Unternehmensgründungen. Durch die Reformierung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte der Gesetzgeber der geringen Anzahl an Gründungen entgegen wirken. Weiterhin zur GmbH wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Stammkapital von 1nem Euro gibt es ab Anfang 2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung in Form der namentlich bekannten von der Haftung beschränkten 1 Euro GmbH vorzunehmen. Die Eröffnung der rechtlichen Form der GmbH soll interessanter umgesetzt werden. Rechtsgrundlage für die neue Mini-GmbH (1 Euro GmbH) wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes einer GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgehalten. Der amtliche Name dafür ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, da die Anteile an der Firma können ab einem € in Teile gestückelt werden. Etwaige Mustersatzung kann man ohne notarielle Beglaubigung benutzt werden. Durch diese Nutzung und dem möglichen elektronischen Eintrag in das Handelsregister könnte die GmbH-Gründungsdauer ganz unkompliziert werden. Das Stammkapital erfolgt in bar, ganz ohne Sacheinlagen. Die Masse der Existenzwilligen ist auf 3 beschränkt, dazu sind die GmbH-Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingetragen. Als Grundsicherheit sind auf 25/100 des Jahresgewinnes einzustellen, bis solange ein Grundkapital von zehntausend Euro gespart ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der üblichen GmbH. Firmieren muss das Unternehmen mit dem Zusatzkürzel UG. Die Abkürzung hat auch einige Nachteile, es offenbart dem möglichen Vertragspartner, der sich mit Kürzeln auskennt, dass diesem Unternehmer das eben angesprochene Kapitalstamm fehlt. Sonst unterliegt die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) denselben Regelungen wie die GmbH. Zum einen steht die Mini-GmbH unter der absoluten Kontrolle seitens der Finanzamt, anderseits verspricht sie auch Vorzüge für Gründer einer Existenz. Es war nicht nur den deutschen Staat von Vorteil, wenn wegen die Mini-GmbH, die viele Abwanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten nach England, mit dem Namen Limited, sowie der Missbrauch hinsichlich von "Briefkastenfirmen" eingedämmt wird. Hinzu kommt, dass der der Firmeninhaber, keinen Firmensitz in UK mehr vorweisen muss und der der englische Briefwechsel mit den in England ansässigen Finanzämtern wegfällt. Ein zusätzlicher Vorteil für zukünftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie nicht mehr befürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Firmen und private Kunden werden künftig nur Vorteile haben von der Unternehmergesellschaft.

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Der Artikel Die 1 Euro GmbH in der Kategorie Politik / Wirtschaft, wurde am 17.05.2008 um 17:47 Uhr geschrieben und vom Autor Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemanngooglemail.com verfasst.