Bitte kommen Sie mal mit!!
Ein beklemmendes Gefühl ist es schon, wenn man nach der Kasse von einem Kaufhausdetektiv aufgefordert wird, mit ihm in sein Büro zu gehen. Selbst, wenn man unschuldig ist. Es ist ja vielen nicht klar, was nun kommt und noch weniger welche Rechte hat man selbst und wie weit darf der Kaufhausdetektiv gehen. Generell vertritt er den Ladenbesitzer und hat somit die gleichen Rechte quasi geerbt, besser, übertragen bekommen. Er darf das Hausrecht durchsetzen. Allerdings auch das nur innerhalb der so genannten Jedermanns-Rechte. Das bedeutet, er darf nicht mehr, als jeder andere auch, wenn es um die Verhinderung oder Feststellung einer Straftat geht. Von der Polizeibefugnis ist er allerdings weit entfernt. Selbst jeder Kunde hat das Recht, einen Dieb zu stellen, er darf lediglich kein Hausverbot erteilen - und bekommt kein Geld dafür. Falls der Kaufhaus Detektiv keine Polizei hinzuzieht, was sicher besser wäre, muss er den Dieb sogar laufen lassen, sobald sich dieser mit dem Personalausweis ausgewiesen hat. Die Strafanzeige kommt ohnehin postalisch. Wenn der Straftäter sich aber nicht ausweisen kann oder will, oder gewalttätig wird darf der Kaufhausdetektiv ihn mit nach hinten gefesselten Händen und menschenwürdig in Arrest nehmen. Der Dieb selbst hat natürlich auch Rechte. Beispielsweise darf er verlangen, dass die Polizei eingeschaltet wird und das der Detektiv sich als solcher ausweist. Zur Aussage ist man dem Detektiv gegenüber nicht verpflichtet, wohl aber dann der Polizei gegenüber.Mehr zu Bitte kommen Sie mal mit!!
Der Artikel Bitte kommen Sie mal mit!! in der Kategorie Arbeit / Beruf, wurde am 05.03.2008 um 16:30 Uhr geschrieben und vom Autor Silvia Kühn kuehn
trendmile.com verfasst.
