Autoversicherung: Unfallschaden selbst zahlen?
Ein Verkehrsunfall kommt immer unerwartet und schnell. Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner eigenen Autoversicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich melden. Dies ist besonders wichtig, wenn der Geschädigte finanzielle Ansprüche geltend macht oder wenn gegen den Verursacher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wer diese Anzeigepflicht nicht erfüllt, riskiert auch den Versicherungsschutz.Sind bei einem Unfall zusätzlich Verletzungen an Personen zu beklagen, sollte man generell selbst die kleinsten Schäden von seiner Haftpflichtversicherung bezahlen lassen. Nur so ist man vor möglichen Nachforderungen von Geschädigten geschützt.
Bei reinen Sachschäden hilft eine Kalkulation, ob es nicht günstiger ist, den Schaden selbst zu begleichen, um den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) zu retten. Dazu dient die Rückstufungstabelle: diejenigen, die Unfälle verursachen, kommen in der Regel günstiger davon, wenn sie kleinere Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung, die teilweise für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen. Bis zu welchem Betrag eine Zahlung aus eigener Tasche sinnvoll ist, hängt sowohl von der aktuellen SF-Klasse als auch vom Versicherer ab. Folgende Faustregel gilt: Schäden bis zum doppelten oder sogar zum Dreifachen der Jahresprämie sollten vom Versicherungsnehmer lieber selbst gezahlt werden.
Für die Rückstufung ist allerdings nicht die einzelne Schadenshöhe das Wichtigste, sondern vielmehr die Anzahl der gemeldeten Schäden. Ein Beispiel: zwei von der Versicherung bezahlte Schäden in einer Gesamthöhe von 1000 Euro ergeben einen viel höheren Rabatttverlust als ein einzelner 1000 Euro Schaden. Auf jeden Fall lässt sich aber die Frage, ob eine Selbstzahlung oder die Zahlung durch die Police erfolgen soll direkt mit der eigenen Autoversicherung klären. In der Haftpflichtversicherung und manchmal sogar auch in der Kaskoversicherung ermöglichen Autoversicherer einen sogenannten Schadenrückkauf. Hierbei haben Versicherungsnehmer nach dem Unfall sechs Monate Zeit, um den Schaden von Ihrer Autoversicherung zurückzukaufen und dadurch bei der günstigen SF-Klasse bleiben können.
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Der Artikel Autoversicherung: Unfallschaden selbst zahlen? in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 17.01.2008 um 14:15 Uhr geschrieben und vom Autor Mark Lauterwein marklauterwein
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