Abmahnung aufgrund Urheberrechtsverletzung
Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärung aufgrund UrheberrechtsverletzungRechtsberatungen wie www.alege.de klären auf.
Der Versand von Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen wegen der Verletzung von Urheberrechten boomt.
Auf folgende Zielgruppen haben es die sog. Abmahnkanzleien derzeit vorrangig abgesehen:
- Nutzer von Internettauschbörsen (Filesharing)
Die Musikindustrie geht derzeit massiv gegen Internetnutzer vor, die auf ihrem Computer gespeicherte, urheberrechtlich geschützte Musikdateien im Internet der Öffentlichkeit ohne Einwilligung der Rechteinhaber zugänglich machen. Es werden strafbewehrte Unterlassungserklärungen versendet, in denen sich der Tauschbörsenteilnehmer verpflichten muss, für jeden Fall der Verletzung urheberrechtlich geschützten Materials eine hohe Geldstrafe zu zahlen.
- Homepageinhaber, die Kartenmaterial nutzen
Zahlreiche Internetseiten nutzen Auszüge aus Stadtplänen und Landkarten, um ihren Besuchern anhand einer detaillierten Wegbeschreibung darstellen zu können, wie das im Internet vertretene Unternehmen zu erreichen ist. Nicht wenige Unternehmen greifen dabei auf nicht lizensiertes Kartenmaterial von namhaften Herstellern oder Herausgebern zurück. Seit geraumer Zeit wird das Internet von einer Abmahnwelle heimgesucht, die sich gezielt um kopiertes Kartenmaterial kümmert und Nutzer ohne ausdrückliche Genehmigung teuer abmahnt.
- Blogger
Die Zeiten, in denen in Blogs alles gesagt und gezeigt werden durfte, sind vorbei. Früher galt, dass Betreiber darin schreiben und zeigen können, was sie wollen. Doch seit einiger Zeit müssen sich Blogger in der "virtuellen Welt" mit denselben Problemen plagen wie in der "realen Welt". Immer häufiger werden auch Blogger abgemahnt, die sich despektierlich über Personen oder Unternehmen äußern oder urheberrechtlich geschützte Inhalte veröffentlichen. Allein für das Fehlen eines Impressums kann sich der Blogger eine Abmahnung einhandeln. Und die sind regelmäßig teuer: Zwischen ein paar hundert Euro für ein fehlendes Impressum bis hin zu mehreren tausend Euro für die Abbildung der Olympischen Ringe ist so gut wie alles möglich. Selbst die Publizierung eines Brötchens (unauthorisierte Kopie des Fotos von einer fremden Homepage) zog Abmahnkosten in Höhe von 500 Euro nach sich!
Lassen Sie sich kompetent und umfabgreich bei der Onlinerechtsberatung von alege.de beraten.
Die für Sie tätigen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme zum Thema Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der günstigsten weiteren Vorgehensweise.
Wie gewohnt ist auch bei dieser Aktion eine Nachfrage zur Stellungn ahme des Rechtsanwalts kostenlos inbegriffen.
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Der Artikel Abmahnung aufgrund Urheberrechtsverletzung in der Kategorie Recht / Steuern, wurde am 26.10.2007 um 18:11 Uhr geschrieben und vom Autor michael stepanek stepanek
webstollen.de verfasst.
