Rürup Rente: Wie man das Finanzamt an der Altersvorsorge beteiligt!
Wenn man erkannt hat, dass man heute auch bei der private Altersvorsorge sein Glück selbst in die Hand nehmen muss, hat man zwischenzeitlich viele verschiedene Möglichkeiten, um für den eigenen Ruhestand vorzusorgen. Besonders viel Spaß macht es jedoch dann, wenn man das Finanzamt an der eigenen Altersvorsorge beteiligen kann. Mit der staatlich geförderten Rürup Rente ist dies ganz einfach. Denn seit 2005 kann man die Beiträge die man in die Rürup Rente, die auch häufig als Basisrente bezeichnet wird investiert, steuerlich geltend machen. Dies führt dann abhängig von der persönlichen Steuerlast zu sehr interessanten Steuerrückerstattungen. Zum besseren Verständnis hier ein kurzes Beispiel. Wenn man beispielweise im Jahr 2009 einen Betrag von 5.000 Euro in eine Rürup Rente investiert, so kann man 68% davon steuerlich ansetzen. (Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert schrittweise auf 100% an). Bei 5.000 Euro machen 68% immerhin einen Betrag von 3.400 Euro aus. Das heißt, das zu versteuernde Einkommen wird um 3.400 Euro reduziert. Liegt nun der persönliche Grenzsteuersatz bei 40% so würde man vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung in Höhe von 1.360 Euro erhalten. Konkret bedeutet dass, man hat 5.000 Euro investiert, musste jedoch selbst nur 3.640 Euro aufwenden. Der restliche Betrag wird in diesem Fall vom Finanzamt gesponsert.
Zwar müssen die Rentenleistungen aus einer Rürup Rente später besteuert werden, doch liegt die Steuerlast bei den meisten Rentnern im Ruhestand wesentlich niedriger als während des Arbeitslebens. Dadurch ergibt sich in den meisten Fällen eine positive Steuerbilanz. Wer also noch nicht fürs Alter vorsorgt, sollte sich die Rürup Rente auf jeden Fall etwas genauer anschauen.
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Der Artikel Rürup Rente: Wie man das Finanzamt an der Altersvorsorge beteiligt! in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 17.04.2009 um 13:00 Uhr geschrieben und vom Autor Markus Köhler info
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