Rente am Existenzminimum? Nein Danke!
Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr bedeutet für den Rentenversicherungspflichtigen Beitragszahler, das er trotz derselben oder sogar geringeren Rente 2 Jahre länger arbeiten muss. Lässt man sich seine zukünftige Rente einmal hochrechnen, kann das äußerst ernüchternd sein, denn nach dem Absenken des Rentenniveaus im Jahr 2001 auf 67% des Nettoeinkommens, würde diese Reform für viele Menschen eine Rente knapp am Existenzminimum bedeuten. Damit das nicht der Fall wird, hat der Gesetzgeber durch die Einführung der Riester Rente am 01.01.2002 und dem Alterseinkünftegesetzt, mit Wirksamkeit zum 01.01.2005, die private Vorsorge besser gefördert. Die Möglichkeiten sind jetzt noch vielfältiger und damit wird es auch nicht leichter das passende Altersvorsorgeprodukt zu finden. Die Riester Rente ist für Angestellte und Beamte die erste Wahl, denn hier warten hohe staatliche Förderungen auf Verwendung. Die staatliche Förderung setzt sich aus Steuergutschrift bis zum Höchstbeitrag (2100,- Euro p.a.) und den Zulagen zusammen. Die Grundzulage für eine Riester Rente beträgt 154,- Euro, dazu kommt noch gegebenenfalls die Kinderzulage. Die jährliche Kinderzulage ist von dem Jahrgand des Kindes abhängig. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind beträgt die Zulage 300,- Euro. Für ältere Kinder bis Jahrgang 2007 beträgt die Kinderzulage 185,- Euro. Neu ist auch der Startbonus für junge Leute in Höhe von 200,- Euro bis zum 25. Lebensjahr. Die volle Förderung erhält wer 4% seines Bruttovorjahreseinkommens investiert, ansonsten wird die Förderung anteilig gewährt. Ein weiterer Vorteil der Riester Rente ist die Beitragsflexibilität. Denn so wie der Arbeitsmarkt Flexibilität verlangt, müssen unter Umständen auch die Beiträge angepasst werden können. Bei Arbeitslosigkeit kann der Beitrag auf bis zu 5,- Euro pro Monat reduziert werden und das bei voller Förderung. Eine Beitragsfreistellung ist darüber hinaus auch möglich, wenn ein Rückkaufswert gebildet ist, in diesem Fall ist der Vertrag aber nicht mehr förderfähig. Auch in Fällen von längerer Arbeitslosigkeit ist die Riester Rente ein sicheres Produkt, denn jene ist nicht auf das Arbeitslosengeld oder ALG II anrechenbar oder pfändbar. Wer jetzt immer noch Zweifel an der Qualität der Riester Rente hat, dem ist vielleicht mit einem Blick auf seine individuelle Förderquote geholfen.
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Der Artikel Rente am Existenzminimum? Nein Danke! in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 01.10.2008 um 12:44 Uhr geschrieben und vom Autor Holger Ditzel ditzel
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