Noni Saft, die Richtlinien und die Zulassung

 

Die Grundlage von Noni Saft sind Pflanzenextrakte. Die Pflanzenart selbst stammt ursprünglich aus Queensland / Australien. Über die Inselwelt von Polynesien fand die Pflanze letztlich ihren Weg nach Hawaii und schließlich an die Küsten Mittelamerikas. Weit verbreitet ist die Pflanze auch an der Küste von Westindien und auf Madagaskar. Noni Saft wird von Hersteller und Vertreibern eine Reihe von gesundheitsfördernde und heilende Wirkungen zugeschrieben. Verantwortlich dafür ist ein Wirkstoff mit dem Namen Xeronin. Dessen Wirkung ist medizinisch und pharmazeutisch nicht belegt.

 

Der Marktführer im Bereich Noni-Produkte hat seinen Sitz in Utah (USA). Von hier aus wird der Vertrieb mittels Netzwerk-Marketing betrieben. Noni Saft ist auch in Deutschland sehr beliebt. Einige Zeit jedoch kam man an Noni Saft in Deutschland gar nicht heran, denn 2001 verhängte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Einfuhrverbot für dieses Produkt. Die Begründung: Dessen Nichtwirksamkeit. 2003 jedoch wurde durch die EU die Einfuhr von Noni Saft gestattet, wenn auch unter Auflagen für dessen Vertrieb.

 

Eine Auflage war zum Beispiel die Pasteurisierung des aus Pflanzenextrakten gewonnen Getränkes. Darüber hinaus darf in den Werbeaussagen für Noni Saft auch nicht enthalten sein, dass es sich hierbei um ein gesundheitsförderndes Getränk handle. Noni Saft – in Deutschland als Lebensmittel zugelassen – darf dabei nicht damit beworben werden, dass es zur Linderung von Krankheiten beiträgt. Dies ist nach dem Lebensmittelrecht nämlich verboten.

 

Darüber hinaus muss auf dem Etikett des Fruchtsaftgetränkes auch die Zutaten zu erkennen sein. Darüber hinaus muss dort auch die Bezeichnung gemäß der Richtlinie 2000/13/EG „Noni-Saft“ oder „Morinda citrifolia-Saft“ aufgedruckt sein. Zugelassen sind sie dabei heute nach der Novel-Food-Verordnung. Grundsätzlich gelten Noni-Produkte als neuartige Lebensmittel. Die Anbieter müssen im Rahmen der Novel-Food-Verordnung den Nachweis erbringen, dass die angebotenen Lebensmittel keine Gesundheitsgefährdung darstellen.

 

 


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Der Artikel Noni Saft, die Richtlinien und die Zulassung in der Kategorie Fitness / Gesundheit, wurde am 17.10.2008 um 10:06 Uhr geschrieben und vom Autor Michel Michale werbeagenturartikel-verzeichniss.de verfasst.