Ein Nachfolger für das Unternehmen

Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist bekanntlich sehr aufwändig. Erfahrungsgemäß kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, da der noch aktuelle Eigentümer aus Altersgründen aus dem Unternehmen gehen muss. Aus diesem Grund muss schon zeitig über eine passende Regelung nachgedacht werden, damit der Unternehmenskauf fehlerfrei abläuft. Am Anfang muss geklärt werden, was für einen Wert der Betrieb tatsächlich besitzt. Dabei ist es zumeist nicht gut, nur auf eigene Prüfer zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu drängen, weil diese Ergebnisse oft falsch aufgestellt werden. Sinnvoll ist es, einen externen Prüfer zu ordern, damit der potentielle Erwerber beim Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Außerdem muss der Betrieb finanziell lukrativ produzieren, damit tatsächlich ein Verkaufshandel ausführbar wird. Arbeitet der Betrieb nicht gewinnbringend, muss besser über eine simple Schließung nachgedacht werden. Arbeitet der Betrieb im Allgemeinen rentabel, allerdings nicht so sehr, können ergänzende Finanzen notwendig sein, um der Betrieb wirtschaftlich erfolgreicher gestalten zu können. Beim Unternehmensverkauf muss daneben genau geklärt werden, welche Fertigkeiten der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der alte Unternehmensinhaber sollte vorher einen Anforderungsplan verfassen, wo er genau bestimmt, welche Qualifikationen der Inhaber in Spe mitbringen soll. So kann man Schwierigkeiten bereits im Vornherein eindeutig bewältigen und es entstehen abschließend keine Debatte über die Leitung der Firma. Der alte Eigentümer muss ebenfalls klären, welche rechtlichen Konsequenzen eine Übergabe mit sich zieht und ob es Sinn macht, dem aktuellen Eigentümer eine ändernde Anpassung der Rechtsform zu empfehlen. Falls der Unternehmensverkauf in Angriff genommen werden soll, ist es fast immer richtig, einen externen Prüfungsausschuss zur Hilfe zu ziehen. Dieser kann punktuell prüfend in den Verlauf eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, die während des Vorgangs auftreten. Sehr richtig ist ein Unternehmensbeirat, wenn der vorherige Besitzer ebenfalls nach der offiziellen Übereignung einen kleinen Teil und an den Unternehmensentscheidungen nehmen möchte oder nicht sogleich alle Befugnisse auf den kommenden Besitzer übertragen werden sollen. Der Beirat ist im Allgemeinen frei wählbar, es preist sich allerdings an, Menschen aus dem nahestehenden Umfeld der Firma zu bestimmen. Das kann z.B. der externe Steuerfachmann, ein Angestellter der Hausbank oder ebenso ein professioneller Berater eines Unternehmens sein. Letzterer ist allerdings vor allem eine geldabhängige Überlegung, erschwinglich sind sie zumeist allerdings nicht.


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Der Artikel Ein Nachfolger für das Unternehmen in der Kategorie Wissen / Lernen, wurde am 03.10.2008 um 13:40 Uhr geschrieben und vom Autor Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemanngooglemail.com verfasst.