Die Wahl für die selbstständige Arbeit
Es bestehen unterschiedlichste Hintergründe, die dafür sprechen, dass man sich im Allgemeinen Selbstständig melden sollte. Entweder erkennt der Betroffene in der Festanstellung kein Weiterkommen oder man will eine gut durchdachte Geschäftsidee alleine verwirklichen. Sicher kann die Entscheidung eine Selbstständige Arbeit auch notgedrungen beschritten werden, wenn der Betroffene zum Beispiel egal wie aus dem Status der Arbeitslosigkeit herauskommen will. Für diese Sache würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Ausschusses für Gründungsangelegenheiten geben. Eine Möglichkeit die Kosten der Selbstständigkeitswahl möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das sogenannte Franchising. In diesem Fall ist nicht mal eine eigen ausgearbeitete Idee notwendig, da der Betroffene die Produkte und Dienstleistungen von anderen Firmen anbietet. Abgesehen von dem angesprochenen Punkt bleibt der Betroffene größtenteils der eigene Boss. Im Normalfall bezahlt der Betroffene eine Franchise Gebühr und muss zusätzlich über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die entrichtete Gebühr bekommt der Betroffene das Verkaufsrecht oder die Dienstleistung. Im besten Fall heißt das sogenannte, dass der Betroffene über eine Vertriebsgenehmigung besitzt und ohne große Vorarbeit in das Gewerbe startet. Dieses Marketingmodell ist gewöhnlich schon oft getestet und analysiert worden. Als Selbstständiger hat man hierbei kaum keine Risikofaktoren und kann von einer bekannten Marke profitieren. Sicher gibt es auch kleinere Probleme beim Franchising. So müsste der Franchisenehmer einen Anteil seines Gewinns weitergeben. Diese Abgaben können bis zu 25 Prozent sein. Außerdem trägt der Betroffene auch mit dieser Lizenz das volle unternehmerische Risiko, wenngleich der Betroffene auf evtl. Missgeschicke der Bezugsfirma keine Handhabe hat. Auf jeden, welcher das überschaubare Risiko der Selbstständigkeit wagt, wird auf längere Zeit gesehen auch die Tücke der Gesellschaftsform zu kommen. Sofern die Selbstständigkeit stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. Hierbei ist freilich eine recht großen Menge an eigenem Kapital nötig, dagegen ist allerdings auch die Gefahr für das Privatvermögen nicht so groß. Generell haftet der Betroffene nach der Gründung von einer GmbH nur mit mit dem Grundkapital des Unternehmens, das sogenannte für das Unternehmen eingezahlt wurde. Dieses Grundkapital war ursprünglich mit 25-tausend € festgelegt. In der nahen Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben allerdings mit geringerem Aufwand und mit persönlichen Kosten machbar sein. Zum Schluss der zukünftigen Anpassungen steht die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei welcher das Stammkapital nicht ad hoc in Gänze hinterlegt werden muss, sondern zunächst peu à peu eingezahlt wird.
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Der Artikel Die Wahl für die selbstständige Arbeit in der Kategorie Arbeit / Beruf, wurde am 10.08.2008 um 15:28 Uhr geschrieben und vom Autor Marie Kuse Marie.Kuse
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