Der Spezial-Straf-Rechtsschutz

Das Auto gehört für viele Menschen heute zweifellos zu den Dingen, die in den Leben von den meisten von uns so wichtig sind, dass wir uns ein solches ohne diese Dinge gar nicht mehr vorstellen können. Das Auto gehört heute vor allem deshalb dazu, da wir es längst nicht mehr nur zum Zurücklegen längerer Distanzen nutzen, sondern etwa auch für unseren täglichen Weg zur Arbeit und zurück oder auch zur Erledigung einiger Wege.

Betrachtet man aber die Häufigkeit, mit der wir das Auto heute nutzen, dann fällt hier natürlich auch auf, dass wir dieses, ebenso wie auch dessen Besitzer und dessen Insassen schützen sollten. Zu diesem Zweck gibt es heute wirklich viele Versicherungen und die wohl bekannteste Autoversicherung der heutigen Zeit ist die KFZ-Versicherung. Neben einer solchen Kraftfahrtversicherung gibt es heute aber noch zahlreiche weitere Arten einer Autoversicherung.

Zu diesen weiteren Versicherungen zählt heute etwa auch die Rechtsschutzversicherung, die als Individualversicherung heute nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen angeboten wird und die das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert. Doch kann ein solcher heute in den verschiedensten Situationen eintreten, weshalb es heute auch viele verschiedene Arten einer Rechtsschutzversicherung gibt. Zu diesen Arten zählt heute etwa auch der Spezial-Straf-Rechtsschutz, der ursprünglich von Rechtsschutz-Versicherern konzipiert wurde, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Aus diesem Grund bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz auch finanzielle Mittel, um spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen, den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen und zwar solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt ist, und um gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren. Der Unterschied dieser Art des Rechtsschutzes im Vergleich zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei dem allgemeinen Straf-Rechtsschutz in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.


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Der Artikel Der Spezial-Straf-Rechtsschutz in der Kategorie Versicherung / Finanzen, wurde am 02.10.2008 um 14:04 Uhr geschrieben und vom Autor Steffen Ehrlich steffentorstenmaue.net verfasst.