Der EU-Vertrag und unsere Kinder
Wieder einmal läuft hier in Österreich eine Grundsatzdebatte über die Europäische Union, welche Kompetenzen sie haben sollte und ob nicht ein Austritt sinnvoller wäre. Neben einer recht großen anti-europäischen Lobby in Österreich wurde diese Debatte durch das Nein der Iren zum neuen EU-Vertrag, der übrigens bei uns bereits vom Nationalrat ratifiziert wurde, weiter angeschürt und blies besagtem Kreis wieder Wind in die Segel.
Doch auf vielen Gebieten birgt die EU große Vorteile, zum Beispiel bei der Produktpiraterie. Sie ermöglicht nämlich gesamt-europäisch gegen, vor allem chinesische, Kopien von Markenartikeln vorzugehen und die Chance auf etwaige Schmuggelschlupflöcher zu minimieren. Denn bei dieser Art von Schmuggel geht es nicht nur um Steuereinnahmen des Staates, sondern auch um Arbeitsplätze der Bürger, sei es in Produktion, Qualitätssicherung oder Vertrieb der Artikel.
Besonders beliebt sind bei den, eben vorrangig chinesischen, Fälschern zudem Kinderspielsachen. Und dabei geht es neben rein wirtschaftlichen Interessen vor allem um die Sicherheit unseres Nachwuchses. Nicht umsonst müssen Spielsachen gewisse Siegel, beispielsweise das CE-Zeichen, haben und Qualitätsauflagen erfüllen, um bis in die heimischen Spielzimmer gelangen zu dürfen.
Schließlich möchte wohl kein Elternteil, dass die Barbie der Tochter giftig ist, sollte sie die Kleine mal in den Mund nehmen oder der Teddy des Sohnemanns nicht feuerfest oder gar besonders leicht entzündlich ist.
Gerade Kinder, mit ihrem noch nicht voll ausgebildeten Immunsystem, sind für gesundheitlich bedenkliche Stoffe enorm anfällig, zumal sie der heranwachsende Körper dann oft in den Stoffwechsel einbaut.
Wer könnte also mit ruhigem Gewissen beim Kinderspielzeug sparen und gleichzeitig eine zukünftige Krebserkrankung seiner Nachkommen riskieren.
Auf die Gesundheit gerade der eigenen Kinder einen Preis anzusetzen, vor allem auf diesem Preisniveau, wird wohl niemand wagen.
Ab und an ist es vielleicht doch nicht so schlecht, bundesstaatliche Kompetenzen an ein übergeordnetes Organ zu delegieren, selbst wenn man sich nicht immer die Rosinen herauspicken kann.
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Der Artikel Der EU-Vertrag und unsere Kinder in der Kategorie Politik / Wirtschaft, wurde am 05.09.2008 um 12:14 Uhr geschrieben und vom Autor Sandra Vassner sandra.vassner
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