Arbeitskleidung

Die Arbeitskleidung ist jene Form der Kleidung, die der Mitarbeiter anstelle und zum Schutz seiner eigenen Kleidung tragen kann oder auch zum Schutz seiner Gesundheit verwendet. Denn viele Arbeitsplätze bringen Gefahren mit sich, die durch die richtige schützende Arbeitskleidung minimiert werden können. Das sind je nach Berufszweig verschiedene Gefahren. Zum einen kann die Arbeitskleidung vor mechanischen Einwirkungen schützen, vor Kälte, aber auch genauso vor extremer Hitze.

Welche Berufsgruppen diese schützende Arbeitskleidung zu tragen hat, ordnet der Gesetzgeber in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien an. Dabei hat der Arbeitgeber zu prüfen, welche Bereiche seines Unternehmens Gefahren aufweisen und die dort tätigen Mitarbeiter anzuweisen, die vorgeschriebene Arbeitskleidung zum Schutz der Gesundheit zu tragen. Wenn der Arbeitgeber alle Gefahrenquellen in seinem Unternehmen geprüft hat, ist er dazu angehalten, die notwendige Arbeitskleidung für seine Mitarbeiter in der richtigen Größe bereitzustellen. Ferner hat er ebenso dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitskleidung auch von seinen Mitarbeitern verwendet wird. Dies schreibt ihm das Arbeitsschutzgesetz vor. Zudem ist der Arbeitgeber auch für die Reinigung der Arbeitskleidung verantwortlich. Arbeitskleidung mit schützendem Charakter muss auch nach strengen Kriterien gewaschen werden, damit die Qualität der Arbeitskleidung nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Bevor der Arbeitnehmer seine Arbeitskleidung in Gebrauch nimmt, sollte sie von ihm stets auf Mängel hin überprüft werden. Zudem muss der Arbeitgeber einen Ort zur Verfügung stellen, an dem die Arbeitskleidung sachgerecht gelagert werden kann. Dies kann unter Umständen auch ein einfacher Umkleideraum sein. Sollte die Arbeitskleidung Mängel aufweisen, so muss sie der Arbeitgeber umgehend ersetzen oder sie fachmännisch reparieren lassen.

Die Arbeitskleidung lässt sich in zwei verschiedene Spalten aufteilen. Es gibt die angesprochene Arbeitskleidung und auch die Berufskleidung. Berufskleidung eignet sich nicht ausschließlich für die Verwendung am Arbeitsplatz, sondern kann von dem Arbeitnehmer auch privat genutzt werden. Daher liegt die Anschaffung von Berufskleidung beim Arbeitnehmer. Berufskleidung kann aber auch vom Arbeitgeber angeordnet werden.


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Der Artikel Arbeitskleidung in der Kategorie Arbeit / Beruf, wurde am 29.09.2008 um 23:05 Uhr geschrieben und vom Autor Nils Domian nilsi1arcor.de verfasst.