Anwalt

 

Der Fachanwalt für Bankrecht hat regelmäßig mit geschlossenen Fonds zu tun. Der Falk-Fonds stellte einen geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft dar. Die einzelnen Immobilien wurden jeweils von separaten Objektgesellschaften gehalten, an denen die Fondsgesellschaft als Komplementärin beteiligt war. Dem Anleger sollte die Möglichkeit geboten werden, sich als Kommanditist ohne Verwaltungsaufwand an ausgesuchten Gewerbe-Immobilien zu beteiligen. Die Gesellschaft warb mit den im Vordergrund stehenden hohen Erträgen: Ab dem der Einzahlung folgenden Monatsersten sollte der Anleger 7,5 % p.a. Anfangsausschüttung erhalten. Bis 2021 war eine Ausschüttung zugunsten der Anleger von 11 % geplant. Dem Anteilszeichner wurden als Garantien eine Vollplatzierungsgarantie, eine Mietgarantie und eine Zinsgarantie versprochen. Mit diesen Informationen versorgt, unterzeichnete unser Mandant des Fachanwalts für Bankrecht in Frankfurt zusammen mit seiner Ehefrau die Beitrittserklärung des Falk-Fonds. Für die Finanzierung der zu zahlenden Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 50.000,- € zuzüglich 5 % Agio in Höhe von 5.000,00 € schlossen unser Mandant und seiner Ehefrau mit einer Bank einen Darlehensvertrag über 35.000,- €. Dieser war über die Einlagensicherung abgesichert. Das Darlehen wurde mit 7,05 % verzinst. Als Sicherheit hat unser Mandant die Verpfändung des Kommanditanteils an dem Falk-Fonds vereinbart. In dem Pfändungsvertrag wurde der Bank, Allgemeine Privatkundenbank AG, ein Pfandrecht bis zu einer Höhe von 50.000,- € eingeräumt. Vier Monate später wurde auf Wunsch des Kunden die Beteiligung am Falk-Fonds um die Hälfte reduziert und die auf diese Weise gewonnenen 25.000,- € für einen anderen geschlossenen Fond neu angelegt. Für die reduzierte Beteiligung am Falk-Fonds wurde eine neue Beitrittserklärung mit einer Kapitaleinlage von 25.000,- € gezeichnet. Schließlich wurde auch der Darlehensvertrag und der Verpfändungsvertrag mit der Bank, Allgemeine Privatkundenbank AG dahingehend geändert, dass nunmehr eine Verpfändung des jeweiligen Kommanditanteils von 25.000,- erfolgen sollte. Die Einlagensicherung war immer noch gewährleistet, wie der Fachanwalt für bankrecht schnell herausfinden konnte. Nachdem der Anleger Gesellschafter geworden war, erhielt er turnusmäßig Geschäftsberichte und Protokolle der Gesellschafterversammlungen. In den Jahren 2002 bis 2004 ist den Berichten nicht zu entnehmen, dass es der Gesellschaft finanziell schlecht geht. Ganz im Gegenteil ist die Rede von einem „planmäßigen“ Verlauf und sogar von einer „über den prognostizierten Wert“ hinausgehenden Liquiditätsreserve .

 


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Der Artikel Anwalt in der Kategorie Recht / Steuern, wurde am 11.11.2008 um 13:16 Uhr geschrieben und vom Autor Steffen Ehrlich steffentorstenmaue.net verfasst.